Zitat von Nuralhudajunge junge, muslimische Männer können auch kochen und kinder erziehen. Muslimische Frauen können auch die höchsten politischen Ämter annehmen
So, also keine Unterschiede. Wieso erklärst Du, dass es nötig ist, das Frauen u. Männer unterschiedliche Rechte haben?
Zitat von Nuralhudaguck so ist es auf gut deutsch: Im Islam hat der Mann seine Rechte und die Frau hat ebenfalls ihre Rechte als Frau.
Also in D gibt es nur ein Rechtssystem und das unterscheidet nicht nach Geschlecht.
Zitat von HerzimausEiner der höchste sunnitische Grossgelehret in Ägypten hat Frauen das Recht zugesprochen,dass sie sich mit Gewalt gegen ihre Ehemänner zu wehren. "Eine Frau hat das legitime Recht, ihren Ehemann zu schlagen, um sich zu verteidigen..."
In D hat die Frau auch nicht das legitime Recht, ihren Ehemann zu schlagen!
[i] GG20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Der einzige der Gewalt ausüben darf ist der Staat. Wie überflüssig ist die Feststellung dass man sich selbst schützt! Auch als Frau! Muß wohl in islamischen Ländern expliziet erwähnt werden?
Ich kann Dir nicht viel zum Christentum sagen, nur soviel, dass mehrheitlich die Christen in D nicht nach dem alten Testament leben.
------------------------------------------------- Wider den Melonen. Außen grün, innen rot und im Kern braun.
In Antwort auf:Also in D gibt es nur ein Rechtssystem und das unterscheidet nicht nach Geschlecht.
Stimmt nicht Welfen ,wenn du einen Exibizionisten anzeigt ,so kann es als Straftat gelten,macht daselbe eine Frau dann ist es keine Straftat.
Das liegt wohl dran das Männer die Gesetze gemacht haben und sich nicht selber den Spass verbieten wollten,und dachten so ein Anblick wäre doch was schönes bestimmt.
< Stimmt nicht Welfen ,wenn du einen Exibizionisten anzeigt ,so kann es als Straftat gelten,macht daselbe eine Frau dann ist es keine Straftat. Das liegt wohl dran das Männer die Gesetze gemacht haben und sich nicht selber den Spass verbieten wollten,und dachten so ein Anblick wäre doch was schönes bestimmt.<
GG Artikel 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Wer wissen möchte, was der Administrator Gysi zu dem Thema sonst noch so alles verzapft hat, der schaue bitte in das E-Book "Die Ewigkeit gibt's ohne Gott!"