Für (echten) Säkularismus und freie Religionskritik!
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Ein muslimischer Schüler hat gerichtlich erstritten, dass er in seinem Berliner Gymnasium einmal täglich beten darf und dafür einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt bekommt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, der 16-jährige Kläger sei dazu außerhalb der Unterrichtszeit berechtigt. Das Gericht hatte die Schule bereits im März 2008 mittels einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Schüler vorläufig einmal täglich beten zu lassen. Seitdem hat die Schule ihm dies in einem Extra-Raum ermöglicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde jedoch eine Berufung zugelassen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Schule verbot Gebet auf dem Flur Vor gut zwei Jahren war der Streit zwischen den Eltern des Jungen und der Schulleitung entbrannt. Die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte dem damals 14-Jährigen verboten, auf dem Schulflur zu beten, und auf die Neutralität der Schule verwiesen. Der Junge hatte sich jedoch auf seine Pflicht zum fünfmaligen Gebet am Tag berufen und geklagt.
Schule muss Gebetsraum einrichten Die Richter gaben dem Jungen Recht und forderten die Schule auf, Bedingungen schaffen, die dem Kläger ein ungestörtes Beten ermöglichten - also in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich. Der Kläger habe glaubhaft gemacht, dass es für ihn eine religiöse Verpflichtung sei, fünfmal täglich zu festgelegten Zeiten die islamischen Ritualgebete zu verrichten, und dass er dies auch so praktiziere. Obwohl es nach seinem Glauben in Situationen besonderer äußerer Notwendigkeit auch zulässig sei, einzelne Gebete zusammenzulegen, sehe er keine Möglichkeit, während der Schulzeit gänzlich auf das Beten zu verzichten.
Recht auf Glaubensbekundung Bei seiner Entscheidung ging das Gericht davon aus, dass auch Anhängern des Islam das Grundrecht der Religionsfreiheit zusteht. Dieses Grundrecht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden, sagte der Richter. Hierzu gehöre insbesondere auch das Beten.
Gebetszeiten haben hohen Stellenwert Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten, könne von einem strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, sagte der Richter. Der Schüler sei zudem bereit, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen. So träten keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes ein.
Richter: Schulfrieden nicht gefährdet Dem stünden auch die Neutralitätspflicht des Staates, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen, erklärte der Richter. Die Neutralitätspflicht gebiete keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth, sagte: "Dies war eine Einzelfallentscheidung. Aber andere muslimische Schüler können sich darauf berufen."
In einer Diskussion bei Radio 1 wurde extra darauf hingewiesen, das Gericht hätte lediglich das Recht nach islamischem Ritus zu beten, nicht aber den eigenen Gebetsraum beschlossen. Ungestört beten könnte er doch auch im Lehrerzimmer.
Mal sehen, wie es die nächste Instanz beruteilt, die extra zugelassen wurde.
Wir müssen hier wohl unterschieden, was rechtlich machbar und was gesellschaftlich wünschenswert wäre.
Bei Ersterem können halt nur die Richter entscheiden. Das Urteil mag so in Ordnung sein. Muss aber nicht. Wir hatten es uns ja damals von mum1 erklären lassen, dass auch Muslime, z.B. auf Arbeit oder sonst wo, auch auf das Beten verzichten bzw. die Gebetszeiten verschieben oder zusammenlegen können. Was mich auf jeden Fall stört ist das Recht, dies "ungestört", also separat, tun zu dürfen. Hierin sehe ich ein Sonderecht, das sonst niemand hat. Er kann es tun, wo er gerade eine Platz findet um seinen Teppich ausrollen zu können, auf dem Schulhof, in der Mensa, auf dem Schulflur oder sonst wo. Der Anspruch, das abgeschlossen für sich tun zu dürfen stört mich sehr.
Was das gesellschaftlich Wünschenswerte anbelangt sehe ich es komplett anders. 1. Religonsausübung hat nach meinem Dafürhalten in der Schule überhaupt nichst zu suchen. Weder von Seiten des Staates noch von Seiten der Schüler. Wohlbemerkt, Religionsausübung, also konkrete religiöse Handlungen. Das Bekenntnis durch das tragen von Symbolen solange dem nicht, wie z.B. bei der Burka, praktische Erwägungen dagegen sprechen, sollte Schülern erlaubt sein.
2. Hier wird wieder ein Stück Parallelgesellschaft instaliert. Wenn sich andere Kulturen hier in die Gesellschaft anpassen können, brauchen sie selbst sich immer weniger anpassen. Wenn das gerade noch auf solch fundamentale Religonsausübung zutrifft, sehe dich darin wirklich eine fortschreitende Gefahr für Demokratie und Humanismus.
ach es gibt auch sonst Sonderrechte,früher was Samstag Unterricht und uns Juden wurde von der Schule zugestanden wegen dem Sabbat zuhause bleiben zu dürfen,während die anderen zur Schule mußten,das war in Bayern.Oder wie jetzt Jom Kippur konnte ich Montag auch meine kleine zuhause lassen und sie brauchte nicht in die Schule. Es ist vielleicht keine Pflicht aber die Schule kann es so beschließen,und man ist dankbar dafür, aber auf der anderen Seite nahmen sich früher das Recht mit der Klasse vor anfang des unterrichts zu beten,egal ob wir dabei saßen oder nicht,aber man kann ja dann leise für sich sein eigenes Gebet sprechen, dabei ist Abraham und Melchisedek mir Vorbild geworden, Melchisedek betete zu El ,Abraham ja auch aber dennoch meinten sie was anderes Abraham meinte Jhwe damit , und Mechisedek seinen heidnischen Gott, sie gingen Respektvoll miteinander um Gott nannte ihn Priester in Ewigkeit Gott selber respektierte diesen Priester und abraham auch sie stritten nicht und Abraham gag dort den Zehnten ihm genau an der Stelle wo später dann der Tempel gebaut werden sollte,
sie trafen sich zum Gebet nahemn beiden den gleichen Namen,aber jeder betete nur zu seinem Gott, es ist ein Urbild der Toleranz Andersgläubigen gegenüber,ohne aber sich selber unrein zu machen,ohne Kampf und ohne Gewalt,
ich denke würden Menschen wirklich lesen was in der Tora steht, und dies Gewissenhaft tun, dann bräuchten diese kämpfe alle gar nicht sein,
Entweder ganz oder gar nicht: Entweder bekommen alle Religionsangehörige an der Schule nach Religionen getrennte Gebetsräume oder der Moslem bekommt keinen!
Beten vor dem Unterricht hätte mich auch gestört, muss ich mal ganz ehrlich zugeben - da ist Aviels Alternative für einen religiösen Menschen jetzt nicht so schlecht, für einen Atheisten wäre das eben Zeitverschwendung oder ein paar Minuten mehr, die man vor der Stunde schlummern kann *GG*