Ich habe heute im Ethikunterricht verschiedene Fragen aufgeworfen und weiß nicht so recht wie die Antworten darauf lauten.
1.) Frau und Herr A sind verheiratet. (auch nach Katholischem Ritus) nun will es das Leben so das die beiden sich scheiden lassen. nun steht meine Leherin auf dem Standtpunkt, das nach katholischer Lehre die Sünde (und damit der Rauswurf aus einen Katholischen Altenheim) erst mit der Wiederverheiratung beginnt. was seht sagt ihr dazu ?
2.) Frau und Herr B sind verheiratet. nun will es das schicksal so das Herr B einen Autounfall zum Opfer fällt, nun die zweite Frage darf Frau B wieder heiraten ? oder begeht sie dann doch eine Sünde, sie hat doch eigentlich erklärt ihn zu lieben und zu eheren bis das der Tod euch scheidet
ich wäre für alle Antworten Dankbar. Albert von Schwarzenbach
In Antwort auf:2.) Frau und Herr B sind verheiratet. nun will es das schicksal so das Herr B einen Autounfall zum Opfer fällt, nun die zweite Frage darf Frau B wieder heiraten ? oder begeht sie dann doch eine Sünde, sie hat doch eigentlich erklärt ihn zu lieben und zu eheren bis das der Tod euch scheidet
Nunja.... der tod hat sie geschieden....oder?
atz
Und hütet euch vor den leuchtenden Augen der Missionare, die vorgeben euch die Wahrheit zu bringen .... denn das Leuchten könnte auch die Sonne sein , die durch die hohle Birne scheint !!
Zur zweiten Frage: Biblisch gesehen, wurde eine Witwe an ihren Schwager weiter verheiratet. Sie ist aber, wie Vertraglich vorgeschrieben vom Tod geschieden worden, und nicht von irgend einem dahergelaufenen Standesbeamten. Deswegen ist sie auf jeden Fall wieder frei, und darf wieder heiraten.
Daraus folgt eigentlich für den ersten Fall, daß sie warten muß, bis ihr geschiedener Mann stirbt. Erst dann ist die von der Kirche geduldete Scheidung rechtskräftig. (*lustigfind*)
Aber kann gut sein, mit Scheidung vor der Zeit (präexital ?) erlischt die Todesklausel?
In Antwort auf:Daraus folgt eigentlich für den ersten Fall, daß sie warten muß, bis ihr geschiedener Mann stirbt. Erst dann ist die von der Kirche geduldete Scheidung rechtskräftig. (*lustigfind*)
Oder der eine Ehepartner tritt abermals in ein Eheverhältnis ein. Auch dann ist der Partner, dem die Scheidung eingeräumt wurde - frei ---------------------------------- In Memory of Soul-Society
Biblisch gesehen müßte die Katholische Kirche ihm ja dann auch vergeben, denn es wäre doch verrucht, sich als Richter darüber aufzuspielen, ob seine Buße ernst gemeint ist!!
(naja, oder wie damals bei der Hexenverfolgung die Wasserprobe *g*)
In Antwort auf:Biblisch gesehen müßte die Katholische Kirche ihm ja dann auch vergeben, denn es wäre doch verrucht, sich als Richter darüber aufzuspielen, ob seine Buße ernst gemeint ist!!
Natürlich! ---------------------------------- In Memory of Soul-Society
Zitat von AlbertvSIch habe heute im Ethikunterricht verschiedene Fragen aufgeworfen und weiß nicht so recht wie die Antworten darauf lauten. 1.) Frau und Herr A sind verheiratet. (auch nach Katholischem Ritus) nun will es das Leben so das die beiden sich scheiden lassen. nun steht meine Leherin auf dem Standtpunkt, das nach katholischer Lehre die Sünde (und damit der Rauswurf aus einen Katholischen Altenheim) erst mit der Wiederverheiratung beginnt. was seht sagt ihr dazu ? 2.) Frau und Herr B sind verheiratet. nun will es das schicksal so das Herr B einen Autounfall zum Opfer fällt, nun die zweite Frage darf Frau B wieder heiraten ? oder begeht sie dann doch eine Sünde, sie hat doch eigentlich erklärt ihn zu lieben und zu eheren bis das der Tod euch scheidet, ich wäre für alle Antworten Dankbar.
Zu 1.), da fehlt der Grund der Scheidung, also eine Antwort unmöglich. Jedoch ist ein Hinauswurf aus dem Altenheim wegen der Scheidung nach dem Barmherzigkeitsprinzip der kath. Lehre, moralisch nicht verantwortbar. Zu 2.) Fragestellung ist suggestiv, denn die Antwort steht schon fest durch -"bis das der Tod euch scheidet" - ist vorgegeben, wie lange der Eid vor G*TT dauert.